AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die hier vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten für die Rechtsgeschäfte zwischen der mobilen Hundeschule „Wuschelschnuff Hundetraining“ (im Folgenden kurz „Hundeschule“ genannt) und ihren KundInnen.

§ 1 Vertragsinhalt

Bei dem zwischen der Hundeschule und dem Kunden geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag mit dem Ziel, dem Kunden bestimmte Inhalte zu vermitteln. Der Kunde erhält von der Hundeschule lediglich Handlungsvorschläge. Die Hundeschule schuldet keinen Erfolg oder das Erreichen bestimmter Ziele. Die Teilnahme an den Übungen während der Kurse und Einzelstunden, die spätere Durchführung der Handlungsvorschläge und die Entscheidung, ob der Kunde seinen Hund Übungen unangeleint durchführen lässt, liegen im Ermessen des Kunden und erfolgen auf eigenes Risiko.

Der Unterricht findet an im Vorfeld vereinbarten Orten statt. Anreise und ggf. Unterkunft und Verpflegung organisiert der Kunde selbst und auf eigene Kosten.

§ 2 Vertragsschluss

1. Einzelstunden

In den Einzelstunden bietet die Hundeschule dem Teilnehmer zu einem vereinbarten Termin Einzelunterricht an. Die verbindliche Anmeldung erfolgt durch Terminvereinbarung zwischen Hundeschule und dem Kunden. Mit der Anmelung werden unsere AGB und Datenschutzhinweise anerkannt. Die Vergütung ist im Voraus per Lastschrift, Überweisung oder spätestens am Ende der Einzelstunde in bar und passend zu zahlen. Findet die Einzelstunde an einem weiter als 10 Kilometer Fahrtstrecke vom Sitz der Hundeschule entfernten Ort statt, so kann die Hundeschule gegenüber dem Teilnehmer zusätzlich zu der Unterrichtsvergütung Fahrtkosten erheben.

2. Gruppenkurse

2.1 Geschlossene Gruppenkurse

In den geschlossenen Gruppenkursen bietet die Hundeschule dem Teilnehmer zu einem vereinbarten Termin Gruppenunterricht an. Die geschlossenen Gruppenkurse werden im Rahmen von kompakten, in sich abgeschlossenen Kurseinheiten angeboten. Geschlossene Gruppenkurse finden nur bei einer Mindestteilnehmerzahl von 3 Hund-Halter-Teams statt. Die verbindliche Anmeldung erfolgt durch Terminvereinbarung zwischen Hundeschule und Teilnehmer.

Die Vergütung der geschlossenen Gruppenkurse ist im Voraus für den jeweiligen kompletten Kurs per Überweisung, Lastschrift oder spätestens am Ende der ersten Gruppenstunde in bar in voller Höhe ohne Abzüge zu entrichten. Findet der Gruppenkurs an einem weiter als 10 Kilometer Fahrtstrecke vom Sitz der Hundeschule statt, so kann die Hundeschule gegenüber dem Teilnehmer zusätzlich zu der Unterrichtsvergütung Fahrtkosten erheben. Bietet die Hundeschule Mehrfach-Karten (z.B. 10er-Karten) an, ist die Vergütung für alle erworbenen Einheiten beim Kauf der Karte zu entrichten. Die Anzahl der in geschlossenen Kursen verfügbaren Plätze ist begrenzt. Anmeldungen werden in Reihenfolge des Eingangsdatum berücksichtigt. Der Kunde ist an seine Anmeldung gebunden. Sie stellt ein Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar. Dieser Vertrag kommt jedoch erst mit der mündlichen oder schriftlichen Bestätigung der Berechtigung zur Teilnahme durch die Hundeschule zustande.

2.2 Offene Gruppen

Zu angegebenen Zeiten bietet die Hundeschule bietet offene Gruppen an. An diesen kann der Kunde nach einer einmaligen Vorstellung und Zustimmung der Hundeschule nach Anmeldung für die jeweilige Stunde teilnehmen. Die Kursgebühr ist im Voraus per Überweisung oder Lastschrift für die jeweilige Stunde oder am Ende der Stunde in bar zu zahlen. Bietet die Hundeschule Mehrfach-Karten (z.B. 10er-Karten) an, ist die Vergütung für alle erworbenen Einheiten beim Kauf der Karte zu entrichten.

§ 3 Zahlungsmodalitäten und Preise

Die aktuellen Preise sind den Angaben auf der Website der Hundeschule zu entnehmen oder werden auf Anfrage per E-Mail oder telefonisch mitgeteilt. Angegebene Preise verstehen sich in Euro und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Sonstige Preisbestandteile werden vor Vertragsabschluss individuell mitgeteilt.

Die Zahlung der Vergütung erfolgt nach Wahl des Kunden durch Überweisung oder in bar und passend. Die vollständige Vergütung ist am Ende der Stunde oder Veranstaltung fällig. Um den Zeitverlust durch die Abwicklung der Zahlung so gering wie möglich zu gestalten, empfehlen wir, die Vergütung bei Veranstaltungen vorab durch Überweisung zu zahlen – bei Zahlungseingang kürzer als 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist die Vorlage eines Überweisungsträgers zum Zahlungsnachweis erforderlich.

§ 4 Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden

Der Teilnehmer verpflichtet sich auch bei Abwesenheit während einzelner Übungsstunden oder gesamter Kurse zur Entrichtung der vollen vereinbarten Vergütung. Es besteht insbesondere kein Anspruch auf Rückvergütung der bezahlten Vergütung bei Nichterscheinen. Ebenso besteht kein Anspruch auf Verrechnung der bezahlten und nicht in Anspruch genommenen Leistung mit einem anderen Angebot der Hundeschule.

Sagt der Kunde einen Termin der offenen Gruppe, für den er angemeldet war, nicht mindestens 24 Stunden vor dem Trainingstermin ab, ist die Vergütung für diese Stunde durch den Kunden zu zahlen. Die Absage ist kostenfrei und hat per Telefon (persönlich), SMS oder E-Mail zu erfolgen. 

Sagt der Kunde geschlossene Kurse oder Einzeltrainingstermine nicht mindestens 2 Tage vor Kursbeginn bzw. dem Einzeltrainingstermin ab, ist der vollständige Kurs bzw. die Einzeltrainingsstunde durch den Kunden zu zahlen. Die Absage ist kostenfrei und hat per Telefon (persönlich), SMS oder E-Mail zu erfolgen.

Im Rahmen fortlaufender Kurse kann der Kunde zum Ende der jeweils letzten Übungsstunde einer 10er-Karte kündigen. Sofern nicht gekündigt wird, verlängert sich der geschlossene Vertrag automatisch um eine weitere 10er-Karte.

§ 5 Rücktritt vom Vertrag, Teilnahmeausschluss oder Terminverschiebungen durch die Hundeschule

Falls eine Übungsstunde durch die Hundeschule abgesagt werden muss, wird die Hundeschule versuchen, den Kunden über einen eventuellen Ausfall der Übungsstunde im Vorfeld zu unterrichten. Falls eine Übungsstunde durch die Hundeschule abgesagt werden, wird dem Kunden mindestens ein Alternativtermin angeboten.

Kranke Hunde (Mit Symptomen wie beispielsweise Durchfall, Erbrechen, Husten, Augen- oder Ohrenentzündungen) und läufige Hündinnen sind – außer nach Absprache – von der Teilnahme an Gruppenstunden ausgeschlossen.

§ 6 Rückerstattung von Zahlungen

Die Hundeschule erstattet dem Kunden im Fall einer Überzahlung bei einem Rücktritt nach § 4 oder § 5 zu viel gezahlte Gebühren unverzüglich zurück. Hat der Kunde die Vergütung in bar gezahlt, erfolgt eine Rückerstattung nach seiner Wahl durch Überweisung auf ein von dem Kunden genanntes Konto oder in bar durch Übergabe.

§ 7 Haftung

Die Hundeschule haftet bei eigenem Handeln nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten oder Garantien betreffe oder zu Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen geführt haben oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz zugrunde liegen.

Sofern die Hundeschule auch für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung der Höhe nach auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt.

Jede Teilnahme an verschiedenen Aktivitäten der Hundeschule erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Kunden.

Soweit die Haftung der Hundeschule ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die Haftung von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen der Hundeschule.

Der Kunde haftet uneingeschränkt für jegliche Schäden, die sein Hund verursacht, nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsreglungen, auch wenn er auf Veranlassung des Trainers der Hundeschule handelt und sich auf öffentlichem Gelände befindet. Die Hundeschule haftet nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, welche durch Kunden oder deren Hunde verursacht werden. Begleitpersonen der Kunden sind durch den Kunden über den bestehenden Haftungsausschluss hinzuweisen.

Kindern vor Abschluss des 16. Lebensjahrs ist die Teilnahme an Kursen und Veranstaltungen der Hundeschule nur in Begleitung und unter Aufsicht mindestens eines Elternteils gestattet und erfolgt auf eigenes Risiko der Eltern. Eltern haften für ihre Kinder.

§ 8 Sonstige Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, der Hundeschule ansteckende Krankheiten oder eine Läufigkeit der Hündin sowie eine übersteigerte Aggressivität oder Ängstlichkeit oder sonstige Verhaltensauffälligkeit des Hundes, die zur Störung des Kurses führen können, bei Kenntnis unverzüglich anzuzeigen.

An Einzelstunden, Verhaltensberatungen und Gruppenkursen dürfen nur Hunde teilnehmen, für die eine gültige Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme und umfassender Impfschutz besteht. Der Kunde erklärt, dass sein Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist und über einen aktuellen Impfschutz gegen Tollwut, Staupe, Parvovirose, Hepatitis und Leptospirose verfügt. Für Welpengruppen ist ein altersangemessener Impfschutz nachzuweisen, eine Teilnahme ist bereits vor Abschluss der Grundimmunisierung möglich. Das Bestehen einer Haftpflichtversicherung und des Impfschutzes ist der Hundeschule vor Kursbeginn / dem Einzelunterricht nachzuweisen.

Liegen Umstände gemäß § 8 Absatz 1 vor oder sind die Voraussetzungen gemäß § 8 Absatz 2 nicht gegeben, ist die Hundeschule berechtigt, den Hund vom Kurs auszuschließen. Der Kunde kann mit einem anderen Hund teilnehmen oder an einem Ersatztermin, soweit möglich und wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen für eine Teilnahme geschaffen sind.

Verstößt der Kunde gegen seine Pflichten gemäß § 8 Absatz 1 und § 8 Absatz 2 oder verhält sich der Kunde selbst auf eine Weise, die den Unterricht und / oder das Training der anderen Teilnehmer stört, oder wirkt er in einer Art und Weise auf seinen Hund ein, die den Grundsätzen der Hundeschule für den Umgang mit Hunden widerspricht, ist die Hundeschule berechtigt, ihn dauerhaft vom Unterricht auszuschließen. Bereits verbindlich gebuchte Stunden hat der Kunde zu zahlen.

§ 9 Urheberrecht

Inhalt und Gestaltung jeglicher dem Kunden durch die Hundeschule ausgehändigten Kursunterlagen unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Die Hundeschule behält sich alle Schutzrechte (inklusive Markenschutz) ausdrücklich vor. Der Kunde darf die Kursunterlagen nur zu privaten Zwecken nutzen und im Rahmen der Privatkopie-Schranke vervielfältigen. Jede Art der kommerziellen Nutzung oder Verwertung, insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung, Verleih, Vermietung, bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Hundeschule.

§10 Bild- und Videoaufzeichnungen

Die Hundeschule darf aufgenommene Fotografien und Videosequenzen, die im Rahmen ihrer Kurse und Schulungen entstanden sind, benutzen. Wird dies von einem Kunden nicht gewünscht, so ist dies der Hundeschule ausdrücklich und schriftlich mitzuteilen.

§ 11 Vertragssprache

Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch. Unterrichtssprache ist Deutsch, auf Kundenwunsch in Einzelfällen, sofern dies den Kursablauf nicht stört, ergänzend Englisch.